Informationen zur Klasse A
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
- Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A (beschränkt)
- Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres
Fahrzeugart: | Schwere Krafträder |
Mindestalter: | 24 * |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | nicht erforderlich |
Beinhaltet Klassen: | A2, A1, AM |
* 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
* 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A