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Informationen zur Klasse A

Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

  • Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A (beschränkt)
  • Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres
Fahrzeugart:  Schwere Krafträder
Mindestalter:  24 *
Geltungsdauer:  ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:  nicht erforderlich
Beinhaltet Klassen:  A2, A1, AM

* 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
* 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

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