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Informationen zur Klasse AM

  • baubedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei- oder vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
  • Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
    • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchsten 50km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Fahrzeugart:  Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter:  16
Geltungsdauer:  ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:  Nein
Beinhaltet Klassen:  keine
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