Informationen zur Klasse B96
Kombination Kraftfahrzeuge mit Anhänger – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und für zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg beträgt.
Fahrzeugart: | PKW und leichte LKW in Kombination mit Anhänger |
Mindestalter: | 18 |
Begleitetes Fahren: | 17 |
Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: | 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinischen-psychologischer Untersuchung) |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | B |
Beinhaltet Klassen: | L, M, S |