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Informationen zur Klasse B96

Kombination Kraftfahrzeuge mit Anhänger – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und für zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg beträgt.
Fahrzeugart:  PKW und leichte LKW in Kombination mit Anhänger
Mindestalter:  18
Begleitetes Fahren:  17
Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: 17 (nach vorheriger erfolgreicher medizinischen-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer:  ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:  B
Beinhaltet Klassen:  L, M, S
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