Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Informationen zur Klasse L

  • Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger max. 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Fahrzeugart:  Landwirtschaftliche Zugmaschinen,  selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
Mindestalter:  16
Geltungsdauer:  ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:  Nein
Beinhaltet Klassen:  keine
Zum Seitenanfang