Informationen zur Klasse L
- Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger max. 25 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Fahrzeugart: |
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge |
Mindestalter: |
16 |
Geltungsdauer: |
ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: |
Nein |
Beinhaltet Klassen: |
keine |