Informationen zur Klasse Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Fahrzeugart: | Mofa |
Mindestalter: | 15 |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | Nein |
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.