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Informationen zur Klasse Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Fahrzeugart:  Mofa
Mindestalter:  15
Geltungsdauer:  ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:  Nein

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

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