Informationen zur Klasse T
- Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 50 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mir einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Fahrzeugart: | Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h, landwirtschaftliche und selbstfahrende Arbeitsmaschinen |
Mindestalter: | 16 für bbH 40 km/h 18 für bbH 60 km/h |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | Nein |
Beinhaltet Klassen: | L, AM |