Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Informationen zur Klasse T

  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 50 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mir einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Fahrzeugart:  Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h, landwirtschaftliche und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Mindestalter:  16 für bbH 40 km/h
18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer:  ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:  Nein
Beinhaltet Klassen:  L, AM
Zum Seitenanfang